Weiterbildung in der Pflege

Medizinische Expertise: Dr. med. Nonnenmacher
Qualitätssicherung: Dipl.-Biol. Elke Löbel, Dr. rer nat. Frank Meyer
Letzte Aktualisierung am: 14. Dezember 2022
Dieser Artikel wurde unter Maßgabe medizinischer Fachliteratur und wissenschaftlicher Quellen geprüft.

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Weiterbildung in der Pflege – diese Möglichkeiten gibt es:

Die Pflegeberufe befinden sich im Wandel. Um sich in ihnen zu profilieren, sind in den letzten Jahren viele Verbesserungen eingetreten. Ein wichtiger Grundstein war die Einführung der neuen, generalisierten Pflegeausbildung. Zuvor wurden Altenpflege, Krankenpflege und Kinderkrankenpflege als drei unterschiedliche Pflegeberufe behandelt.

Heutzutage wählen die Auszubildenden im dritten Lehrjahr einen der Bereiche als Schwerpunkt. Im Beruf können sie diesen später wechseln. Außerdem sind diverse Studiengänge rund um das Thema Pflege entstanden. Dazu kommen Weiterbildungen mit sehr unterschiedlichen Zielsetzungen. Wir informieren, welche Möglichkeiten sich dadurch eröffnen.

Inhaltsverzeichnis

Wozu dient Weiterbildung in der Pflege?

Die Versorgung von pflegebedürftigen Menschen wird immer wichtiger und bietet damit eine stabile und sichere Berufsentwicklung.

Weiterbildungsmöglichkeiten in der Pflegebranche sind auf unterschiedliche Zielsetzungen angelegt. Einerseits ermöglichen sie Quereinsteigern den Zugang zum Pflegeberuf. Ausgebildete Fachkräfte erhalten per Weiterbildung die Chance auf höhere Qualifizierungen. Drittens ermöglicht Weiterbildung in der Pflege den Erwerb von bestimmten Zusatzqualifikationen. Mit ihnen können sich ausgebildete Fachkräfte ein individuelles Berufsprofil aufbauen.

Hierbei ist der Unterschied zwischen Bund und Ländern zu beachten. Reguläre Berufsabschlüsse im Rahmen von Ausbildungen unterliegen den Bundesgesetzten. Wer allerdings schon Fachkraft ist und eine Fachweiterbildung machen möchte, muss sich mit den Ländergesetzen befassen. Alle Weiterbildungen werden von der Pflegekammer genehmigt.

Dennoch sind die Inhalte und Abschlüsse von Bildungsanbietern nicht automatisch identisch und in jedem Bundesland gleichwertig anerkannt. Nur staatlich anerkannte und von der Pflegekammer genehmigte Berufsbezeichnungen sind bundesweit gültig. Vor einer Entscheidung für eine Weiterbildung empfiehlt sich, Bildungsträger und Abschluss genau zu prüfen.

Weiterbildungen für Quereinsteiger

Ungelernte oder Personen mit Berufserfahrung in anderen Branchen können vergleichsweise unkompliziert in Pflegeberufe wechseln. Geeignete Weiterbildungen sind:

  • Pflegehelfer/ in im stationären oder ambulanten Dienst
  • Zusätzliche Betreuungskraft nach § 45b SGB XI oder § 43b, 53 c SBG XI

Diese Weiterbildungen liefern Grundlagenwissen für Helfertätigkeiten im Pflegebereich. Die Pflegehelfer/ innen sind im Bereich Kranken- und Altenpflege tätig. Zusätzliche Betreuungskräfte arbeiten vor allem mit Patienten, die an Demenz oder geistigen Behinderungen leiden. Ihre Aufgaben bestehen darin, die Fachkräfte durch die Übernahme von Hilfstätigkeiten zu unterstützen. Zu beachten sind die feinen Unterschiede bei den Weiterbildungen.

Ein Kurs als zusätzliche Betreuungskraft nach § 45b SGB XI ist kürzer und vermittelt weniger Wissen als die gleichnamige Weiterbildung nach § 43b. Die zweite Ausbildung erhöht die Chancen auf eine Anstellung. Die Weiterbildungen sind eine gute Grundlage, um sich im Pflegebereich persönlich zu orientieren.

Außerdem lassen sie sich oft berufsbegleitend oder in Fernkursen absolvieren. Wer berufstätig ist, kann sich auf diesem Weg für einen Berufswechsel vorbereiten. Die Weiterbildungen für Pflegehelfer/ innen und Zusätzliche Betreuungskräfte gibt es auch als Kombinationskurse.

Weiterbildungen mit speziellen Ausrichtungen

Altenpflege befasst mit der Pflege und Betreuung von alten Menschen, z.B. in der Hauskrankenpflege, im Altenheim oder im Pflegeheim.

Spezielle Ausrichtungen in der Pflege-Weiterbildung hat zwei Bedeutungen. Manche Weiterbildungen werden direkt von Hilfsorganisationen in Kombination mit privaten Bildungsträgern durchgeführt. Andere qualifizieren zu Aufgaben, die übliche pflegerische Tätigkeiten um zusätzliche Kenntnisse aus anderen Disziplinen erweitern. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Fachkraft in der häuslichen Pflege
  • Fachkraft in der kultursensiblen Pflege
  • Hygienefachkraft und Hygienebeauftragte/r

Die Fachkraft in der häuslichen Pflege ist in Privathaushalten tätig und kümmert sich um pflegerische und organisatorische Angelegenheiten rund um Pflegebedürftige. Die Weiterbildung orientiert sich eng an der Pflegeausbildung für den Malteser Hilfsdienst. Oft lässt sich der Kurs als Fernlehrgang belegen und steht Personen ab 18 Jahren mit Hauptschulabschluss offen.

Eine zur Fachkraft in der kultursensiblen Pflege hat zwei Ausrichtungen. Entweder handelt es sich um eine Weiterbildung für qualifizierte Fachkräfte, die Personen mit Migrationshintergrund versorgen möchten. Möglich ist aber auch eine Grundausbildung zur Pflegehilfskraft mit Schwerpunkt in der kultursensiblen Pflege.

Weiterbildungen zur Hygienefachkraft oder -beauftragten sind vor allem mit der Überwachung von Hygienestandards betraut. Nicht nur in Krankenhäusern und Pflegeheimen ist das wichtig. Auch Schulen und andere Einrichtungen benötigen Hygienebeauftragte. Die Weiterbildung kann nur von ausgebildeten Pflegefachkräften absolviert werden.

Weiterbildungen für Pflegehilfskräfte

Die Ernährungsberatung hilft bei der Auswahl geeigneter Nahrungsmittel. Viele Menschen wissen dabei gar nicht, was wirklich gesund ist und was vielleicht nur als gesund vermittelt oder vermarktet wird.

Pflegehilfskräfte können sich mit weiteren Weiterbildungen beruflich weiterentwickeln. Dafür bieten sich an:

  • Weiterbildung in Behandlungspflege
  • Fachkraft für Gesundheits- und Sozialdienstleistungen (IHK)

Eine Weiterbildung in Behandlungspflege ermöglicht Pflegehelfer/ innen ein umfassenderes Aufgabengebiet im Umgang mit kranken Menschen. Die Fachkraft für Gesundheits- und Sozialdienstleistungen ist eine Alternative für die reguläre dreijährige Berufsausbildung zur Pflegefachkraft. Der Schwerpunkt liegt auf menschlicher statt medizinischer Betreuung. Ernährungsberatung, Biografiearbeit, Umgang mit Sterben und Tod gehört zu den Themen der Arbeit.

Weiterbildungen für ausgebildete Fachkräfte

Ausgebildete Fachkräfte können sich durch Weiterbildungen neue Aufgabengebiete erschließen oder sich für berufliche Schwerpunkte qualifizieren.

  • Case Manager/ in
  • Pflegeberatung gemäß § 45 oder § 7a SGB XI

Die Weiterbildungen zum Case Manager und Pflegeberater/ in befähigen dazu, die Versorgungssituation von Pflegebedürftigen zu verbessern. Pflegeberater nach § 45 SGB XI übernehmen die Aufgabe, Angehörige oder Ehrenamtliche darin zu schulen, wie sie Pflegebedürftige eigenständig versorgen können. Dafür erstellen sie Schulungskonzepte.

Pflegeberater/ innen nach § 7 a SGB XI erstellen darüber hinaus Analysen über den Hilfsbedarf sowie einen Versorgungsplan und vermitteln die zuständigen Ansprechpartner im Sozialsystem. Diese Aufgaben erfolgen allerdings nur einmalig oder kurzzeitig. Case Manager/ innen begleiten die Pflegebedürftigen langfristig. Sie kümmern sich also nicht nur um das Fallmanagement, sondern ebenso um ein komplexes Systemmanagement. Sie bilden eine Schnittstelle zwischen Ärzten, Patienten, Therapeuten und Pflegefachkräften.

Das Aufgabengebiet der Notfallpflege ist sehr breit angelegt. Aufgabe ist die fachgerechte Behandlung vieler Verletzungsarten.

Ihre Aufgabe ist es, die Gesamtheit von Gesundheits- und Pflegedienstleistungen für Pflegebedürftige zu organisieren und zu koordinieren. Beide Weiterbildungen werden wegen ihrer Ähnlichkeiten oftmals kombiniert angeboten.

Vor allem in der Krankenpflege gibt es außerdem diverse Weiterbildungen, die eine berufliche Spezialisierung ermöglichen:

  • Pflege in der Endoskopie
  • Palliative Care Weiterbildung
  • Schmerzmanagement
  • Notfallpflege
  • Pflege im Operationsdienst
  • Psychiatrische Pflege und Gerontopsychiatrie

Weiterbildung für gezielte Höherqualifizierung

Fachkräfte in der Pflege können ihre Qualifikationen erhöhen, um sich in der Karriere und bei Gehaltsfragen noch besser aufzustellen. Oftmals sind dafür Zusatzkenntnisse in BWL erforderlich. Insbesondere eignen sich diese Weiterbildungen für einen Karrieresprung:

  • Fachwirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen
  • Heim- und Einrichtungsleitung
  • Pflegedienstleiter (PDL)
  • Geprüfte/ r Pflegesachverständige/ r im Gesundheitswesen (Pflegegutachter)

Alle Weiterbildungen sind nur für qualifizierte Fachkräfte mit Berufserfahrung geeignet. Pflegegutachter übernehmen dabei eine spezielle Aufgabe. Sie überprüfen die Pflegestandards in öffentlichen und privaten Einrichtungen. Sollte es zu Missständen kommen, werden sie auch als Gutachter für Gerichte eingesetzt.

Fazit

Der Pflegebereich unterliegt einem umfassenden Strukturwandel. Vielfältige Weiterbildungsangebote werden entwickelt und weiter ausgebaut. Um dem Bedarf an Pflegekräften gerecht zu werden, sind die Hürden für den Berufseinstieg mit geeigneten Weiterbildungen niedrig angesetzt. Qualifizierte Fachkräfte können sich mit Weiterbildung ein spezielles Berufsprofil aufbauen und damit ihre Karriere vorantreiben.

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