Approbation für ausländische Ärzte

Medizinische Expertise: Dr. med. Nonnenmacher
Qualitätssicherung: Dipl.-Biol. Elke Löbel, Dr. rer nat. Frank Meyer
Letzte Aktualisierung am: 18. Juli 2023
Dieser Artikel wurde unter Maßgabe medizinischer Fachliteratur und wissenschaftlicher Quellen geprüft.

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Approbation für ausländische Ärzte – alle wichtigen Schritte:

Der Ärztemangel in Deutschland ist derzeit erheblich und stellt eine bedeutende Herausforderung im Gesundheitssystem dar. Es gibt Engpässe in verschiedenen medizinischen Fachbereichen und Regionen, was zu längeren Wartezeiten für Patienten und einem erhöhten Bedarf an ausländischen Ärzten führt.

Zwar ist die Situation in Deutschland nicht ganz so schlimm wie in einigen anderen Ländern, aber trotzdem leiden wir auch hierzulande an einem Ärztemangel. Infolgedessen ist es verständlich, dass ausländische Ärzte herzlich willkommen sind.

Allerdings können sie nicht einfach so in Deutschland arbeiten. Das ist erst dann möglich, wenn sie sich einem Approbationsprozess unterzogen haben.

Im Zuge dieses mehrstufigen Prozesses müssen einige bürokratische Hürden gemeistert werden. In diesem Artikel befassen wir uns mit allen wichtigen Schritten für die Approbation ausländischer Ärzte.

Inhaltsverzeichnis

Nachweis der Sprachkenntnisse

Schritt 1: Alle Arten von Ärzten in Deutschland müssen der deutschen Sprache mächtig sein. Das bedeutet jedoch nicht, dass sie gleich Sprachkenntnisse auf hohem Niveau benötigen. Ein fortgeschrittenes Sprachniveau mit entsprechendem Nachweis (Goethe-Zertifikat B2) reicht bereits aus. Hauptsache, es stammt von einer anerkannten Sprachschule.

Auswahl eines Bundeslandes

Das Einkommen von Ärzten kann je nach Fachrichtung erheblich variieren. Spezialisierte Fachärzte in gefragten Bereichen wie Neurochirurgie oder Kardiologie verdienen in der Regel deutlich mehr als Allgemeinmediziner oder Ärzte in weniger gefragten Fachbereichen.

Schritt 2: Angehende Ärzte müssen sich im Vorhinein für ein Bundesland entscheiden. Sie können in jedem der 16 Bundesländer ihre Approbation beantragen. Die Wahl des Bundeslandes sollte gut überlegt sein, da die Chancen auf eine (schnelle) Approbation variieren.

Die Anforderungen einiger Bundesländer sind strenger als die anderer. Ein weiterer Faktor ist das Gehalt. Zur Verdeutlichung: Das durchschnittliche Bruttogehalt in Mecklenburg-Vorpommern liegt mit um die 5.500 Euro deutlich unter den circa 7.700 Euro in Baden-Württemberg.

Beglaubigung und Übersetzung von Dokumenten

Schritt 3: Damit Ärzte aus dem Ausland überhaupt beweisen können, dass sie ein Studium der Medizin absolviert oder bereits Arbeitserfahrung und Zertifikate haben, müssen sie eine Reihe von Dokumenten übersetzen und beglaubigen lassen. Die Dokumente sind nur dann gültig, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Bei diesem Schritt ist es wichtig, sich an einen beeidigten Übersetzer zu wenden.

Lebenslauf in Deutsch

Schritt 4: Wie alle anderen Berufsgruppen müssen Ärzte einen Lebenslauf vorlegen, wenn sie in Deutschland arbeiten möchten. Dieser Lebenslauf muss auch bei ausländischen Ärzten auf Deutsch verfasst werden. Lebensläufe auf Englisch oder in einer anderen Sprache sind nicht gültig.

Ausländische Ärzte, die sich einen Lebenslauf auf Deutsch nicht zutrauen, können ihren Standardlebenslauf einfach übersetzen lassen. Bei der Übersetzung wird im Regelfall direkt geprüft, ob der Lebenslauf alle für die Approbation erforderlichen Voraussetzungen erfüllt. Auf Wunsch ist gegebenenfalls sogar eine Optimierung des Designs möglich.

Ärztliche Bescheinigung

Schritt 5: Die Ausstellung der Approbation ist nur bei entsprechender Gesundheit möglich. Das bedeutet, dass Ärzte aus dem Ausland ein ärztliches Attest von einem in Deutschland ansässigen Arzt benötigen.

Die ärztliche Bescheinigung bestätigt, dass der Antragsteller aus gesundheitlicher Sicht den Arztberuf ausüben kann. Er hat beispielsweise keine psychischen Probleme, die ihn dabei beeinträchtigen. Das ärztliche Attest kann unter anderem vom Hausarzt eingeholt werden.

Nachweis für Tätigkeitsaufnahme

Schritt 6: Die meisten Landesämter verlangen einen Nachweis, dass der ausländische Arzt auch wirklich in dem jeweiligen Bundesland arbeiten möchte. Der geforderte Nachweis ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Während in einigen Bundesländern eine kurze schriftliche Angabe und ein fester Wohnsitz bereits ausreichen, braucht es in anderen ein Angebots- oder Einstellungsschreiben.

Besagtes Dokument bestätigt, dass der Arzt bereits für eine Stelle ausgewählt wurde. Theoretisch ist es möglich, den Nachweis für die Tätigkeitsaufnahme erst kurz vor Erteilung der Approbation vorzulegen. Angehende Ärzte benötigen also nicht direkt eine feste Zusage. Sie können sich diese – falls überhaupt erforderlich – im Laufe des Antragsprozesses holen.

Beantragung der Approbation

Schritt 7: Sobald alle zuvor genannten Dokumente zusammengetragen wurden, geht es endlich an die eigentliche Beantragung. Die Beantragung der Approbation wird per Post an das zuständige Landesamt geschickt. Vor dem Verschicken sollte man prüfen, ob die Unterlagen wirklich vollständig sind.

Ist das nicht der Fall, verzögert sich der Prozess, da das Landesamt weitere Dokumente oder eine Ergänzung fordern wird. Alle erforderlichen Informationen dazu finden angehende Ärzte auf der Webseite der jeweiligen Landesregierung.

Prüfung der Unterlagen durch das Landesamt

Schritt 8: Nachdem die Unterlagen beim Landesamt eingegangen sind, geht es an deren Prüfung. Dabei kümmert sich ein Sachbearbeiter um den Antrag auf Approbation. Bei der Prüfung geht es unter anderem darum, festzustellen, ob die Ausbildungsinhalte den deutschen Qualifikationsstandards entsprechen.

Falls Defizite vorliegen und diese nicht durch eine langjährige Berufserfahrung ausgeglichen werden können, ist eine Kenntnisprüfung erforderlich. Es kommt also immer darauf an, aus welchem Land der Antragsteller stammt.

Prüfung der Deutschkenntnisse im medizinischen Kontext

Schritt 9: Zwar ist ein Goethe-Zertifikat B2 bereits ein guter Anfang, aber es sagt im Grunde nur aus, dass der Antragsteller die deutsche Sprache als solche beherrscht. Allerdings müssen Ärzte nicht nur die Alltagssprache können, sondern auch medizinische Fachbegriffe verstehen. Es braucht daher eine Prüfung der Deutschkenntnisse im medizinischen Kontext.

Die Fachsprachprüfung für Mediziner ist für alle ausländischen Ärzte Pflicht. Eine Zulassung ist erst dann möglich, wenn die Approbation bereits beantragt wurde und ein Goethe-Zertifikat B2 vorliegt. Ausländische Ärzte können sich also nicht im Voraus um diesen Nachweis kümmern.

Die Fachsprachenprüfung umfasst drei Teile: ein Arzt-Patienten-Gespräch, eine Dokumentation und ein Arzt-Arzt-Gespräch. Die Bewertung der Prüfung erfolgt durch Mitglieder der Prüfungskommission.

Prüfung der medizinischen Kenntnisse

Schritt 10: Bei der Kenntnisprüfung müssen Ärzte aus dem Ausland beweisen, dass sie das gesamte Wissen der deutschen Abschlussprüfung beherrschen. Dazu gehören unter anderem Themen wie Anatomie und Organe, Körperprozesse sowie Krankheitserreger. Die Prüfung umfasst sowohl einen klinischen als auch einen mündlich-praktischen Teil.

Bei der klinischen Prüfung geht es um die Untersuchung eines Patienten unter Beaufsichtigung. Im Anschluss an diese Prüfung muss ein Arztbericht mit Anamnese, Diagnose und Differenzialdiagnose verfasst werden. Bei der mündlich-praktischen Prüfung werden Fragen aus unterschiedlichen Themengebieten gestellt.

Der Fokus liegt auf Chirurgie und Innere Medizin, aber auch weitere Gebiete wie Notfallmedizin, Pharmakologie sowie Rechtsfragen spielen eine Rolle.

Erteilung der Approbation

Schritt 11: Nach Prüfung des Antrags und Absolvierung aller erforderlichen Prüfungen geht es endlich an die Erteilung der Approbation. Die Approbation müssen angehende Ärzte nicht vor Ort abholen – sie wird einfach per Post an die angegebene Adresse geschickt.

Sobald die deutsche Approbationsurkunde vorliegt, steht einer Tätigkeit als Arzt nichts mehr im Weg. Ausländische Ärzte können offiziell den Berufstitel Arzt führen und in einem Krankenhaus oder einer Praxis arbeiten. Selbst die Eröffnung einer eigenen Praxis ist möglich.

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